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Gebühren

Gebühren allgemein

Die Rechtsanwaltgebühren richten sich grundsätzlich nach dem zugrundeliegenden Streitwert. Für verschiedene Rechtsangelegenheiten existieren ergänzend unterschiedliche Gebührenansätze. Seit dem 01.07.2004 gilt das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei Fällen im Strafrecht sind die Gebühren abhängig von einer Pflichtverteidigung oder Wahlverteidigung, wobei weitere Faktoren zu berücksichtigen sind. Abweichend vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kann der Anwalt auch aufgrund einer Vergütungsvereinbarung tätig werden.

Erstberatung

Die Erstberatung dient der Klärung offener Rechtsfragen. Durch rechtzeitiges Aufsuchen eines Rechtsanwaltes kann gewährleistet werden, dass Fristen und Termine eingehalten werden. Die Kosten einer Erstberatung liegen für Verbraucher zwischen 25,00 und 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer.